Bundesweit online
Neues Auto gekauft? Wir melden es für Sie an.
Egal ob vom Händler oder privat gekauft: Ein fabrikneues Fahrzeug braucht eine Erstzulassung, bevor Sie damit fahren dürfen. Sie wählen „Neuzulassung” im Vorgangs-Finder, folgen den Anweisungen, und wir übernehmen den Rest.
Der Unterschied bei Neuwagen
Noch kein Fahrzeugschein? Kein Problem.
Bei einem nie zuvor zugelassenen Fahrzeug gibt es noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – nur den Fahrzeugbrief (Teil II) vom Händler oder Verkäufer. Das ist normal, unser Vorgangs-Finder fragt bei einer Neuzulassung entsprechend nur das ab, was dafür wirklich existiert.
So laufen wir Ihre Neuzulassung
Sie beauftragen uns – wir übernehmen den Rest.
- 1
Sie reichen Ihre Unterlagen online ein
Fahrzeugbrief, Ausweisdokument, eVB-Nummer und IBAN – direkt über unseren Vorgangs-Finder, inklusive Wunschkennzeichen-Wunsch.
- 2
Sie erteilen uns eine Vollmacht
Das geht komplett online – ohne dass Sie selbst bei der Zulassungsstelle erscheinen oder einen Termin brauchen.
- 3
Wir erledigen die Neuzulassung für Sie
Wir bearbeiten Ihren Vorgang bei der zuständigen Behörde – einen eigenen Termin brauchen wir dafür nicht.
- 4
Sie erhalten Ihre Bestätigung
Nach erfolgreicher Zulassung bekommen Sie Ihren vorläufigen Nachweis, Zulassungsbescheinigung und Kennzeichenunterlagen folgen per Post.
Wichtig zu wissen
Festpreis 129 € – Wunschkennzeichen inklusive.
Der Service funktioniert für die Vorgänge, die wir online anbieten – vorausgesetzt, Ihre Unterlagen sind vollständig und Ihr Auftrag wurde bestätigt. Ob Ihr konkreter Fall dazu passt, sehen Sie direkt im Vorgangs-Finder.
- Inklusive Behördengebühren, keine versteckten Kosten
- Wunschkennzeichen möglich, kein Aufpreis
- Kein eigener Behördentermin nötig
Mehr zum gesamten Ablauf der Online-Zulassung finden Sie auf unserer Übersichtsseite. Direkt starten können Sie im Vorgangs-Finder.
Neues Auto, neue Zulassung.
Unterlagen einreichen – wir übernehmen den Rest.